BundesregierungGerichte sollen Urheberrechtsreform (er)klären

Die Bundesregierung hat heute die nationale Umsetzung der Urheberrechtsreform beschlossen. Nutzer:innenrechte gerieten im Kampf der Rechteinhaber gegen Google und Co. unter die Räder. Zentrale Regelungen bleiben unklar, Gerichte werden das in langwierigen Verfahren erst regeln. Uploadfilter werden kommen.

Diese Urheberrechtsreform ist ein roter Knopf für das Netz
Diese Urheberrechtsreform ist ein roter Knopf für das Netz CC-BY 2.0 wlodi

Als vor fast zwei Jahren die EU-Urheberrechtsreform beschlossen wurde, kommentierten wir, dass diese eine falsche Antwort für eine veränderte digitale Welt sei und die Rechte von großen Verwertern und nur einem kleinen Teil der Urheber zementiere. Lange dauerte es, bis die Bundesregierung mit dem „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ eine nationale Umsetzung auf den Weg ins Parlament bringen konnte. Heute hat das Bundeskabinett die Gesetzesvorlage beschlossen, die Nutzer:innenrechte noch weiter einschränkt und noch mehr Wünsche der Rechteinhaber:innen erfüllt. Die Zeit drängt, denn bis zum 7. Juni muss nach dem Zeitplan vom Bundestag eine nationale Umsetzung beschlossen sein.

Uploadfilter kommen, auch wenn das vor zwei Jahren von der CDU noch anders versprochen wurde. Sie werden in ein komplexes Beschwerdesystem eingebunden, wobei ein „Red-Button-Verfahren“ eingeführt wird, was dieses wiederum aushebeln kann. Eine neue Möglichkeit gibt es für „vertrauenswürdige Rechteinhaber“, die die Sperrung von Inhalten zu erzwingen können, die vom Filtersystem als „mutmaßlich erlaubt“ eingestuft wurden. Volker Grassmuck vom Verein Digitale Gesellschaft sieht darin die Schaffung „einer grundlegend algorithmenbasierten neuen Infrastruktur“, „in die hinein alle künftigen Regeln für Urheberrechte und möglicherweise alle anderen zu kontrollierenden Inhalte im Online-Bereich formuliert werden“.

Kampagne der Presseverleger schwächt Nutzer:innenrechte

Erfolgreich war die Kampagne der Presseverleger, die offenkundig eigennützig ihre publizistische Macht missbraucht haben, um mit lauten „Enteignung“-Schreien die Bagatellgrenze von Text auf 160 Zeichen runterlobbyiert zu bekommen. Ursprünglich hatte das Bundesjustizministerium in der ersten Vorlage 1.000 Zeichen dafür vorgesehen.

In 160 Zeichen Zitat passt nicht mal der Name der Gesetzesvorlage: Die „Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheber- und Leistungsschutz im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG“ umfasst 220 Zeichen, worauf die ehemalige EU-Abgeordnete Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hinweist. Selbst ein Tweet mit bis zu 280 Zeichen Länge könnte also zukünftig Uploadfiltern zum Opfer fallen. Weitere Bagatellgrenzwerte sind 15 Sekunden für Audio und Video, was noch akzeptabel ist, sowie Bilder bis zu einer Größe von 125 Kb, was sehr wenig ist, aber hoffentlich zu besseren Bildkompressionsalgorithmen führen wird.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert in einer Pressemitteilung, dass die Politik weiter an den Nutzer:innenrechten säge, wenn sie diese Bagatellgrenzen immer weiter zugunsten der Rechteinhaber:innen abschwäche. Er appelliert an die Parlamentarier:innen, „diese Entwicklung umzukehren und die Nutzerrechte wieder zu stärken“. Denn Nutzer:innenrechte seien „kein notwendiges Übel, das ‚irgendwie‘ abgehakt werden muss. Starke Nutzerrechte waren, sind und bleiben das wichtigste Mittel, um den vorgegebenen Interessenausgleich zwischen Plattformen, Rechteinhabern und Nutzern herzustellen.“

Pascal Fouquet von der Initiative SavetheInternet kommentierte gegenüber netzpolitik.org: „Je länger es her ist, dass 200.000 Menschen auf der Straße gegen dieses nutzerfeindliche Urheberrecht demonstrierten, desto gefälliger werden die Entwürfe der Bundesregierung für die Rechteverwertungsindustrie. Alle anderen bleiben auf der Strecke. Die Bagatellgrenze wurde auf 160 Zeichen gesenkt – nicht mal Tweetlänge. Wir kämpfen weiter!“

Stolpersteine für die Meme-Kultur

Eher schlecht sieht es für die Meme-Kultur und damit für neue kommunikative Ausdrucksmöglichkeiten aus. Diese wollte die Bundesregierung nach den massiven Netz- und Straßenprotesten im Frühjahr 2019 besser schützen und versprach eine Ausweitung der Nutzer:innenrechte für Karikatur, Pastiche und Parodie. Davon ist leider wenig geblieben, in § 51 heißt es zwar, dass diese zulässig seien, aber nur sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“.

Was der „besondere Zweck“ sein soll, konnte mir nicht mal das Bundesjustizministerium erklären und verwies auf Gerichte, die das klären sollen. Rechtssicherheit sieht anders aus, zumal vor allem der Bundesgerichtshof in der Metall-zu-Metall-Entscheidung gezeigt hat, dass er im Zweifelsfall die Perspektive von Rechteinhabern einnimmt und Remix-Kultur nicht so sehr schätzt.

Diese Regelung könnte europarechtswidrig sein. Julia Reda verweist auf den Europäischen Gerichtshof, der abschließend definiert habe, was eine Parodie sei und dass der Umfang der Nutzung dabei keine Rolle spiele. Entscheidend sei lediglich, dass sich die Parodie vom Original merklich unterscheide und dass sie humoristisch sein muss. Generell nicht geschützt vor Uploadfiltern sollen Werke sein, die zu mehr als 50 Prozent von einem anderen Werk enthalten. Das gängige Meme in Form einer Bild/Text-Collage oder eines animierten GIFs dürfte hier darunterfallen.

Weitgehend ungelöst ist die Frage, welche Plattformen denn jetzt unter das „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ fallen. Die Bundesregierung hat es sich einfach gemacht und versteckt sich hinter den nebulösen Definitionen der EU-Vorlage. Bekannt ist, dass die Wikipedia und vergleichbare nicht-kommerzielle Plattformen nicht darunterfallen. Ziemlich sicher ist, dass Youtube darunterfällt. Twitter könnte wiederum ausgenommen sein, weil es dort primär um Meinungsäußerungen gehe. Facebook, Instagram und TikTok sind tendenziell betroffen, aber das ist noch unklar, weil sie als Plattformen, die vor allem zur Selbstdarstellung und Meinungsäußerung dienen, dazwischen stehen.Auch diese Frage werden Gerichte in langwierigen Auseinandersetzungen klären.

Das Urheberrecht betrifft alle, die im Netz publizierend zu Sender:innen geworden sind. Dabei ist die Komplexität dieser Gesetzgebung ein großes Problem für Akzeptanz und Verständnis. Diese Reform erhöht die Komplexität, führt zu noch mehr Rechtsunsicherheit und wird massive Auswirkungen auf Netzkulturen haben. Die großen Gewinner sind die Rechteinhaber:innen. Die meisten Urheber:innen werden irgendwann merken, dass sie instrumentalisiert worden sind.

16 Ergänzungen

  1. Die spezialinteressengesteuerte Gesetzgebung verändert die Operanden der Unerlaubtes-Kopieren-Funktion, hin zu mehr unerlaubtem Kopieren. Langfristig dürfte es selbst den Rechterecycler:innen schaden. Es bleibt zu hoffen, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte und andere Streiter den Schaden noch begrenzen können. Eine ganz kleine, vage Hoffnung.

  2. Da fühlt man sich ohnmächtig.
    Ich war vor zwei Jahren auch auf der Straße und habe demonstriert.
    Dann kam die erste Ernüchterung, die Novelle wurde beschlossen.
    Wir haben uns dann damit getröstet, dass wir wenigstens etwas auf die Gesetzgebung eingewirkt haben und unsere Rechte zumindest ein wenig beachtet werden.

    Der traurige Rest ist jetzt diese minimalistische Bagatellschranke, die selbst in dieser Form den Rechteverwerten ein Dorn im Auge ist.
    Die ganze Zeit frage ich mich, was kann ich noch tun?
    Soll ich Abgeordnete per Mail anschreiben, bringt das als Einzelperson was?
    Kann ich irgendwelche Organisationen unterstützen?

    Das Ganze hinterlässt einen bitteren Beigeschmack…

    1. Ja: anschreiben, anrufen, in Kontakt treten. Das ist in Menge das einzig moegliche Gegengewicht zur Industrielobby. Und natuerlich entsprechend waehlen, aber das ist halt sehr indirekt und bei einigen Themen nicht einfach (nicht waehlen ist kontraproduktiv, eine Splitterpartei waehlen ebenso: was die eigene Position nicht gefaehrdet, kann Politikern egal sein).

  3. Bleibt nur noch die Hoffnung, dass das Superwahljahr zum Denkzetteljahr wird gegen alle Parteien, die diese Farce unterstützt haben.

    1. Die CDU-Waehler waehlen CDU, weil sie schon immer CDU gewaehlt haben und/oder jede Aenderung an den Verhaeltnissen ablehnen. Das ist eine Minderheit, aber sie geht zuverlaessig zur Wahl.

      Die SPD will fuer CDU-Politik von den nicht-CDU-Waehlern gewaehlt werden, die braucht niemand mehr.

      Die Mehrheit der Deutschen klagt, aber aendert nichts und waehlt keine Veraenderer.

      Vergiss es. Dieses Land wird sich erst mit Einsetzen der Klimakatatrophe aus der Erstarrung loesen, auf die harte Tour, und nicht in Richtung Demokratie.

  4. Unglaublich.

    „Rechtsstaat“ schließt nunmal die Gesetzgebung mit ein. Das ist irgendwie in Vergessenheit geraten.

  5. Das waren noch Zeiten, als man Comics unter die Leute bringen konnte, ohne das jemand anders verhaftet wurde, weil irgendsoein Sony sich die Meinung bildete, dass es sich um ihre Einspielung von Bachs Triosonaten habe handeln müssen….

  6. Ich fange dann schon einmal an meine gesamten Werke aus dem Netz zu nehmen, zurückgehend bis zu meinem Abitur vor 20 Jahren. Die Facharbeit von damals enthält nämlich ebenfalls Zitate von einem Urheber der schon lange tot ist, aber die Rechte dafür hält natürlich noch immer irgendein großer Verlag.

    Sic semper lobbyrannis, oder so.

  7. Frage:
    Ein Zeitungsartikel. Sehr kontrovers. Muss, um verstanden zu werden, im Zusammenhang gelesen werden. Kannst Du diesen Artikel hier in Zukunft komplett veröffentlichen und kommentieren? Oder kann/muss/darf eine Verlinkung stattfinden (Bezahlschranke!)?
    Ich fürchte, die Verlage holen sich ihre Deutungshoheit zurück.

  8. Gibt es eine Liste der Lobbyverlage, damit wir wissen, welchen Publikationen wir zukünftig keine Reichweite mehr geben sollten? Springer ist da ja klar aber sonst?

    1. Die Frage ist einfacher in Gegenrichtung zu beantworten. Welche Verlage, ausser kleinen Marktteilnehmern wie zB taz oder Spezialisten wie zB heise, haben nicht fuer Leistungs- und Urheberrecht zu ihren Gunsten und zum Schaden der Buerger lobbyiert?

      In a nutshell kannst Du alle grossen Verlage abschreiben und als interessengeleitete Gegner betrachten, und Dir dann die naeher angucken, die Dich interessieren.

  9. Ist denn bereits bekannt, wann das im Bundestag debattiert bzw. beschlossen wird? Klingt so, als müsste das alles schnell gehen.

    1. Sitzungswochen fangen wieder nächste Woche an, mal gucken, wie schnell das durchgeklopft wird. Die wichtigste Frage ist, welche Ausschüsse hieran beteiligt sein werden. Bei den Abgeordneten lohnt es sich dann am meisten, anzurufen.
      Ansonsten solltet ihr auch immer die Abgeordneten eures Wahlkreises anrufen. Die Website des Bundestags selber führt leider keine Telefonnummern, aber erstens kann man sich verbinden lassen, und zweitens stehen die Nummern häufig auf den Websites der Abgeordneten selbst.

  10. Euch sicherlich nicht entgangen: https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-EU-Kommission-bekraeftigt-Einsatz-von-Upload-Filtern-6062895.html

    Im Grunde der Aufruf zur (Grund-) Gesetzlosigkeit, Stichworte:
    – „Urheber“ Kennzeichnen Inhalte, deren Verbreitung ihnen besonderen wirtschaftlichen Schaden zufügen könnten.
    – Uploadfilter sollen diese auch bei mutmaßlich legaler Nutzung sperren.

    False positives anyone? Heap-spraying anyone? AI-inauguration-bombs anyone?

    Bis 5 Mio. Nutzer keine Uploadfilter? [Keine Interpretation, ob es so der Fall ist:] Wäre ein Grund noch weiter zu gucken, aber Verkehrsumleitung ohne Mitteilung? Und machen die dann ein Pull-request oder faxen mir, was die dank u.a. meines Steuergeldes in meiner Software gefunden haben?

    Und dann bei Videos wirksam? Ich stelle mir den Sichtbarkeitsrumpelstietz noch viel witziger vor, wenn alle Videos zu DEINEM Computerspiel auf großen Plattformen plötzlich geblockt werden…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.